Beitragsordnung
§ 1 Allgemeines
- Der Verein erhebt Beiträge zur Deckung von laufenden Kosten und notwendigen Ausgaben zur Erfüllung des in der Satzung verankerten Zwecks.
- Die Beitragszahlung wird einmal jährlich erhoben und jeweils am 1. April per Lastschrift eingezogen. Hierfür erteilt das Mitglied dem Verein eine Eizugsermächtigung. Für Mahnungen und Lastschriftrückläufer kann der Verein eine Gebühr in Höhe von 3,00 € geltend machen.
§ 2 Beitragshöhe
- Die Beitragshöhe wird von der Mitgliederversammlung beschlossen.
- Bei der Beitragshöhe wird unterschieden in Regelbeitragssatz und reduzierten Beitragssatz.
- Der Regelbeitragssatz beträgt 25,00 € p.a.
- Der reduzierte Beitragssatz beträgt 12,50 € p.a.
§ 3 Formen der Mitgliedschaft
- Aktive (Einzel‑)Mitglieder sind solche,
- die in der Regel einen eigenen Trecker besitzen
- oder einen Trecker zur Nutzung in der Familie haben
- und aktiv am Vereinsleben teilnehmen.
- Passive (Einzel‑)Mitglieder sind solche,
- die keinen eigenen Trecker besitzen oder im Zugriff haben,
- nur gelegentlich an Veranstaltungen teilnehmen
- sowie Freunde und Gönner des Vereins.
- Bei einer Familienmitgliedschaft ist mindestens ein Mitglied der Familie ein aktives (Einzel‑)Mitglied.
Familienmitglieder zahlen den reduzierten Mitgliedsbeitrag. - Nachwuchsmitglieder sind Personen unter 18 Jahren und zahlen keinen Beitrag.
- Noch in Ausbildung befindliche Personen über 18 Jahre zahlen den reduzierten Mitgliedsbeitrag.
Mützenich, den 02.11.2012
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